Allgemeine Geschäftsbedingungen | AGB
Maßgebliche Grundlage für die Art und den Umfang der von Promotion-Agentur-Strauch (Inh.: Jana Strauch), im Folgenden verkürzt „AGS“ – zu erbringenden Leistungen und für das vom Auftraggeber an „AGS“ zu entrichtende Entgelt bildet der zwischen dem Auftraggeber und „AGS“ geschlossene Vertrag-/Vereinbarung. Der Auftraggeber kann „AGS“ über die im Angebot dargestellten Leistungen hinaus Vorschläge zu weiteren, in diesem Angebot noch nicht erfassten Aufgabenstellungen unterbreiten. Kommt es in diesem Zusammenhang zu einer Erweiterung des Leistungsumfanges, ist dieser schriftlich zu fixieren. „AGS“ steht es frei, diesen Vorschlägen zu entsprechen, diese abzulehnen oder ein eigenständiges Angebot im Rahmen eines gesonderten Auftrages zu unterbreiten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, „AGS“ vollständig über sein Projekt zu informieren. Bei der Kalkulation der Leistungen geht „AGS“ von der Richtigkeit der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen aus. Sollten diese Informationen nicht zutreffen oder unvollständig sein und dadurch Mehraufwendungen notwendig werden, wird das Angebot grundsätzlich unverbindlich und von „AGS“ entsprechend neu kalkuliert bzw. sind die bereits zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Preise, dem erhöhten Aufwand angemessen anzupassen.
Ansprechpartner
Der Auftraggeber benennt seinerseits einen verantwortlichen Mitarbeiter, mit dem „AGS“ die detaillierte Vorgehensweise verbindlich abstimmt. Dieser steht während der vereinbarten Arbeitszeit, bei auftretenden Fragen und Problemen, als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
III. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber wird Promotion-Agentur „PromotionSchmiede“ im Rahmen der Ausführung der zu erbringenden Leistungen jede notwendige Unterstützung und Mitwirkung (wie z.B. Informationen, Sachmittel, Arbeitsplätze usw.) unentgeltlich gewähren. „AGS“ setzt für eine erfolgreiche Auftragsbearbeitung-, bzw. Projektrealisierung im speziellen für die Bereiche Fundraising, Street-Promotion, Mitgliedergewinnung voraus, dass der Auftraggeber die Arbeitsumgebungen, hier im speziellen POS genannt, den Mitarbeitern von „AGS“ zur Leistungserbringung durch „AGS“ im guten-, vorbereiteten Zustand übergibt. „AGS“ setzt weiter voraus, dass die zur Durchführung notwendigen Arbeits- und Kommunikationsmittel, einschließlich eines geeigneten Arbeitsplatzes, in diesem Falle vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, bzw. zu den vereinbarten Konditionen, pünktlich und in sauberer Ausführung, zur Verfügung stellt.
Projektbesprechungen
Die in Projektbesprechungen festgelegten Änderungen und Beschlüsse werden „AGS“ schriftlich sowie zeitnah zur Verfügung gestellt. Sollten daraus Fehler oder Missverständnisse erkenntlich, sein bzw.wichtige Detail Absprachen darin fehlen, ist der jeweilige Vertragspartner umgehend darüber in Kenntnis zu setzten.
Projektbesprechungen
Projektbesprechungen können persönlich oder fernmündlich geführt werden.
Termine
Die Einhaltung der Termine durch „AGS“ setzt voraus, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten selbstständig, qualifiziert und termingerecht gemäß dem vereinbarten Terminplan (Disponierung) nachkommt und insbesondere die von „AGS“ erbetenen Informationen, Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben schnellstmöglich erteilt. Werden diese Pflichten nicht erfüllt oder verzögert sich die Durchführung der Arbeiten durch die Außerachtlassung der Mitwirkungspflichten des Auftragsgebers oder durch sonstige Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so bleibt die vereinbarte Vergütung der Mitarbeiter durch den Auftraggeber davon unberührt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, etwaige Terminverschiebungen rechtzeitig mitzuteilen, damit „AGS“ aufgrund dieser Informationen disponieren kann. Ungeplante Wartezeiten gelten als Arbeitszeiten, es sei denn, „AGS“ hatte den Eintritt der ungeplanten Wartezeit zu vertreten. Der Auftraggeber informiert „AGS“ darüber, wenn Arbeiten nicht durchgeführt werden können. Die Information erfolgt an den für das Projekt zuständigen Projektleiter/ Ansprechpartner bei „AGS„. Um alle Termine fristgerecht einhalten zu können, sind vor Beginn der Arbeiten alle dafür notwendigen Voraussetzungen durch den Auftraggeber zu schaffen.
VII. Höhere Gewalt
Bei unvorhersehbaren Ereignissen im Sinne von höherer Gewalt (wie Wetterunbilden, Kriegen, militärischen Aktionen, Streik, Aussperrung usw.) treten die zeitlichen Verpflichtungen, die sich „AGS“ auferlegt hat, für deren Dauer außer Kraft.
VIII. Haftung
„AGS“ übernimmt keine Haftung für die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel an Dritte. „AGS“ ist aber ständig bemüht, präventiv, mögliche Beschädigungen und/oder unsachgemäße Behandlung der Arbeitsmittel zu unterbinden und sich ggfs., aktiv zu beteiligen, diese ersetzen zu lassen.
Der Ersatz von reinen Vermögensschäden (wie z.b.):
- Entgangener Gewinn, Produktionsausfall gleich aus welchem Rechtsgrund – ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Darüber hinaus haftet „AGS“ nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
„AGS“ setzt als unbedingt erforderlich voraus, dass beim Auftraggeber eine jederzeit funktionsfähige Datensicherung vorliegt.
Die Durchführung und Gewährleistung einer Ordnungsgemäßen Datensicherung obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. „AGS“ haftet nicht für auftretende Mängel, die im Zusammenhang mit einer durch den Auftraggeber vorgenommenen Datenaufnahme zusammenhängt. Stellt sich heraus, dass „AGS“ Leistungen zur Fehlerbeseitigung vorgenommen hat, für die „AGS“ tatsächlich nicht gewährleistungspflichtig gewesen ist, hat der Auftraggeber „AGS“ den Aufwand auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungsbewirkung gültigen Preisliste gegen Rechnungsstellung zu entgelten.
Im Zuge der durch „AGS“ erbrachten Dienstleistungen kann es zu Handlungsempfehlungen und vergleichbaren Vorschlägen gegenüber dem Auftraggeber kommen. Für die Richtigkeit und den Erfolg solcher Empfehlungen übernimmt „AGS“ keine Haftung. Die Entscheidung und die Verantwortung über die Annahme und/oder die Umsetzung solcher Empfehlungen, im speziellen, für die Bereiche Streetpromotion, Fundraising, Kampagnenvorbereitung, liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Vertragspartner verpflichten sich zur streng vertraulichen Behandlung aller ihnen im Rahmen dieses Vertrages zugänglich werdenden Kenntnisse und Informationen aus dem Bereich des jeweiligen anderen Vertragspartners. „AGS“ behält sich im Falle der Nichtbeachtung dieser Vertraulichkeit entsprechende Schadensersatzforderungen vor.
Abwerbungsklausel
Der Auftraggeber verpflichtet sich, es zu unterlassen, Angestellte von „AGS“ und sonstige mit „AGS“ vertraglich gebundene Personen, die im Rahmen dieses Vertrages zwischen den Parteien mit einer Leistungserbringung für den Auftraggeber befasst sind, für das eigene Unternehmen und/oder Dritte abzuwerben bzw. Abwerbaktivitäten zu unterstützen. Zeitlich gilt diese Unterlassungsverpflichtung für die gesamte Laufzeit des zwischen beiden Vertragsparteien geschlossenen Vertrages und weitere sechs Monate, ab dessen Beendigung. Abwerbung im vorgenannten Sinn ist jedes mittelbare oder unmittelbare Einwirken auf einen Angestellten von „AGS“ oder sonstige mit „AGS“ vertraglich gebundene Personen und/oder Unternehmen, mit dem Ziel, diesen zur Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses oder des Eingehens eines Dienstvertrages mit dem Auftraggeber oder Dritten zu veranlassen.
Eigentum und Urheberrecht
Auch nach der vollständigen Zahlung des vereinbarten Entgelts, gehen erstellte Konzepte, Scripte und Unterlagen, nicht in das Eigentum des Auftragsgebers über.
XII. Vertragsart und Vertragsänderungen
Alle Leistungen im Rahmen eines Angebotes verstehen sich als Dienstleistung im Sinne eines Dienstvertrages. Alle Änderungen des Vertrages, einschließlich dieser ergänzenden Geschäftsbedingungen, bedürfen der Schriftform, wobei als Schriftform auch ein Bestätigungsschreiben von „AGS“ genügt, dem der Auftraggeber nicht unverzüglich widersprochen hat.
XIII. Angebotsbindung
An ein Vertragsangebot hält sich „AGS“ vier Wochen gebunden, sofern im Angebot nichts abweichendes angegeben wurde. Zur Berechnung der Bindungsfrist gilt das Datum des Angebotes. Die Angebots Bindung entfällt, falls der Angebots Inhalt auf unzureichende Informationen seitens des Auftragsgebers beruht.
XIV. AGB-Hinweis
Es gelten im Übrigen die „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ von „AGS“ in der jeweils aktuellen Fassung. Diese werden dem Auftraggeber auf Wunsch vor Vertragsabschluss ausgehändigt. Ebenso können diese jederzeit von der Geschäftsführung der „AGS“ angefordert werden.
Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Ergänzenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
PromotionSchmiede • Inh.: Jana Strauch
Am Neuen Garten 31a • 14469 Potsdam
Stand: 01.01.2017